Was EL-KONTROLL für Sie tut

Periodische Kontrollen

  • Bestehende Installationen überprüfen wir je nach Nutzungsart in unterschiedlichen Perioden auf Sicherheitsmängel. Entsprechende Aufforderungen erfolgen durch Ihren Netzbetreiber.

Kontrollen bei Handänderungen

  • Nach Handänderung einer Liegenschaft ist ebenfalls eine Kontrolle der elektrischen Installationen notwendig. Die Ausnahme ist, wenn die letzte Kontrolle innerhalb von 5 Jahren erfolgt ist. Auch diese Aufforderungen erfolgt durch Ihren Netzbetreiber.

Schlusskontrollen

  • Nach Neu- oder Umbauten müssen elektrische Installationen ebenfalls auf Mängelfreiheit überprüft werden. Falls die ausführende Elektroinstallations-Firma dies nicht selber durchführen kann, sind wir der richtige Ansprechpartner.

Abnahmekontrollen

  • Wurde ein Neu – oder Umbau mit kürzerer Kontrollperiode als 20 Jahre erstellt? Dann müssen elektrische Installationen zusätzlich durch ein unabhängiges Kontrollorgan kontrolliert werden – wir übernehmen das gerne für Sie.

Baubegleitende Beratungen

  • Bei Fragen rund um die Planung und Ausführung elektrischer Anlagen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
  • Nach Beendigung der Kontrollen stellen wir Ihnen – wenn die Installation in Ordnung ist – den Sicherheitsnachweis aus, der die Mängelfreiheit der Installationen bezeugt.
  • Andernfalls wird ein Bericht mit den Mängeln erstellt, die Sie durch einen Elektroinstallateur Ihrer Wahl beheben lassen. Auf Wunsch können wir die Mängelbehebung für Sie in die Wege leiten.